Alles hat seine Grenzen – natürlich auch das Betriebsgrundstück.
Und außerhalb der Betriebsfläche, bei den Anrainern, gelten gesetzlich festgelegte Lärmgrenzwerte, die eingehalten werden müssen. Lärmschutz ist gerade in Österreich sehr genau geregelt
(Gewerbeordnung, Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, etc.).
Zu hohe Lärmbelästigungen führen oft zu Anrainerbeschwerden bezüglich Ruhestörung und in weiterer Folge zur rechtlichen Einforderung von Maßnahmen zum Lärmschutz.
Gewerblicher Lärm ist eines der Kernprobleme in Österreich.
Anrainerbeschwerden infolge zu hoher Lärmbelästigung können insbesondere für Gewerbe- und Industriebetriebe zu einem großen Problem werden.
Hier benötigt das Unternehmen rasche Informationen bezüglich Einhaltung / Überschreitung der Lärmgrenzwerte.
Die Bewertung des Ist-Zustandes sowie die Planung technischer Maßnahmen zum Lärmschutz sind das Ziel.
Basis für die Entscheidung über die nächsten strategischen Schritte sind die korrekte Messung und Analyse der Schallpegel sowie die Beurteilung der Ergebnisse hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte.
Darauf basierend werden von unserem Team, falls erforderlich, Maßnahmen zum Lärmschutz geplant. Diese sollen möglichst kostengünstig und dennoch akustisch hoch wirksam sein.
Unsere umfassende Kenntnis der aktuellen Gesetze (Lärmgrenzwerte, Verfahrensschritte, etc.) und unsere langjährige Expertise in der Planung wirksamer technischer Lösungen zum Lärmschutz
werden von unseren Kunden sehr geschätzt.
Gute nachbarschaftliche Verhältnisse schonen die Ressourcen und geben Ihrem Unternehmen einfach Freiraum für sinnvolle Entwicklungen.